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Führerschein umtauschen
Kurzbeschreibung
Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist?
Besuchen Sie unseren Bürgerservice!
Beschreibung
Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Detmold gemeldet sind, können Sie in der Bürgerberatung einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzpapier zu Ihrem entwerteten Führerschein, dass jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
Außerdem können Sie die Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei uns beantragen.
Wichtig:
Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)
- Personalausweis oder Pass
- bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2) ärztliches und augenärztliches Gutachten
Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich ihren Besitzstand, bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben.
Auch nach Ablauf der Frist können Sie innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit eine neue Erlaubnis erhalten. Noch gültige Führerscheine der Klasse 2 können in der Bürgerberatung verlängert werden. Ein ärztliches und augenfachärztliche Gutachten ist erforderlich.
Bei bereits abgelaufenen Führerscheinen ist die Führerscheinstelle des Kreises Lippe zuständig.
Aktueller Hinweis des Kreises Lippe:
Die Frist zum Umtausch des Führerscheins ist auf Juli 2022 verlängert worden (bisher 19.01.2022 bei Geburtsjahr 1953 bis 1958 und Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998; Umtauschfristen s. auch https://www.bundesregierung.de/breg-de).
Außerdem beträgt die Bearbeitungszeit aufgrund des hohen Aufkommens und Bearbeitungsrückstands sowohl beim Kreis als auch bei der Bundesdruckerei bis zu 8 Wochen.
Die Gebühr i. H. v. 25,-- Euro in dem Merkblatt (rechts) ist lt. Auskunft des Kreises Lippe allerdings nicht richtig.
- die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro (inkl. 5,10 Euro Zuschlag für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift; sofern Sie Ihren neuen Führerschein beim Kreis Lippe abholen möchten, beträgt die Gebühr 25,30 Euro, allerdings ist dann eine Beantragung auch nur direkt beim Kreis Lippe möglich)
- die Gebühr für die Verlängerung der Klasse C(CE (früher Klasse 2) beträgt 49,-- Euro
- die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung, Austragung der Sehhilfe etc.) beträgt 30,40 Euro (inkl. 5,10 Euro für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift; sofern Sie Ihren neuen Führerschein beim Kreis Lippe abholen möchten, beträgt die Gebühr 25,30 Euro, allerdings ist dann eine Beantragung auch nur direkt beim Kreis Lippe möglich)
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Mittelstraße 36
- 32699 Extertal
- Postfach Postfach 1151
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- Telefon:
05262 402-150
- Telefon:
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