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Als Wahlhelfer/-in anmelden
Kurzbeschreibung
Wahlhelfer sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.
Beschreibung
Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
§ 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)
Die Entschädigung für die Wahlhelfer in Extertal wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Sebastian Nolting
Fachbereichsleiter- Telefon:
- 05262 402-110
- E-Mail:
- s.nolting@extertal.de